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Spendenreglement

SWISSLAMIC HELP ORGANIZATION

Verabschiedet am 09.02.2024

1. Zweck und Geltungsbereich

Dieses Reglement regelt die Annahme, Verwaltung und Verwendung von Spenden bei der Swisslamic Help Organization (nachfolgend "Organisation" genannt). Es stellt sicher, dass alle Spenden in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Transparenz, der Effizienz und der Zweckbestimmung verwendet werden.

2. Arten von Spenden

Die Organisation akzeptiert folgende Arten von Spenden:

  • Monetäre Spenden: Einmalige oder regelmässige finanzielle Beiträge
  • Sachspenden: Materielle Güter, die für die Hilfsprojekte der Organisation verwendet werden können
  • Zeitspenden: Freiwilligenarbeit oder Dienstleistungen von Personen, die ihre Fähigkeiten der Organisation zur Verfügung stellen

3. Annahme von Spenden

3.1. Spenden werden grundsätzlich angenommen, sofern sie mit den Zielen und Grundsätzen der Organisation vereinbar sind. 3.2. Die Organisation behält sich das Recht vor, Spenden abzulehnen, die:

  • Unvereinbar mit den ethischen Grundsätzen der Organisation sind
  • Bedingungen enthalten, die gegen die Interessen der Organisation oder ihrer Zielgruppen verstossen
  • Von nicht-transparenten oder illegalen Quellen stammen

4. Verwendung der Spenden

4.1. Alle Spenden werden ausschliesslich für die im Zweck der Organisation festgelegten Projekte und Aktivitäten verwendet. 4.2. Zweckgebundene Spenden werden gemäss der vom Spender festgelegten Zweckbestimmung eingesetzt. 4.3. Nicht zweckgebundene Spenden werden nach Bedarf in den laufenden Projekten eingesetzt.

5. Transparenz und Berichterstattung

5.1. Die Organisation führt über alle erhaltenen Spenden und deren Verwendung Buch. 5.2. Spender haben das Recht, auf Anfrage eine Bestätigung und Informationen über die Mittelverwendung zu erhalten. 5.3. Jährlich veröffentlicht die Organisation einen Bericht über die Spendenaktivitäten.

6. Verwaltungskosten

6.1. Die Organisation darf einen angemessenen Anteil der Spenden zur Deckung der Verwaltungskosten verwenden. 6.2. Dieser Anteil wird in den Finanzberichten der Organisation klar ausgewiesen.

7. Datenschutz und Vertraulichkeit

7.1. Die personenbezogenen Daten der Spender werden vertraulich behandelt. 7.2. Spender können auf Wunsch anonym bleiben.

8. Änderungen des Spendenreglements

Änderungen dieses Reglements können vom Vorstand der Organisation beschlossen werden. Sie treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website der Organisation in Kraft.

9. Inkrafttreten

Dieses Spendenreglement tritt mit seiner Verabschiedung durch den Vorstand der SWISSLAMIC HELP ORGANIZATION in Kraft und gilt bis auf Weiteres.